Ein paar Worte zur MU-Schließung
Gut eine Woche ist es jetzt bereits her, dass das FBI den Filehoster Megaupload stillgelegt und mehrere Drahtzieher – darunter Kim “Dotcom” Schmitz verhaftet hat. An den vorausgegangen Ermittlung beteiligten sich allerdings auch Behörden aus aller Welt. Darunter auch das deutsche Bundeskriminalamt.
Die Netzgemeinde reagierte teils empört auf diese Aktion. Der Kindergarten Anonymous sah sich mal wieder dazu gezwungen ein paar DDoS-Attacken (Mithilfe ahnungsloser User) zu fahren, natürlich insbesondere gegen das FBI.
Nun ist das Unverständnis über die Schließung und vor allem auch die mögliche Höhe der Strafe verdammt groß. Dazu gesellen sich verschiedene Fragen und schlechte Vergleiche. Meine Meinung? Weiterlesen!
Ich möchte jetzt also auf diverse Fragen und Behauptungen eingehen, die mir in den letzten Tagen ins Auge gefallen sind und äußere dazu meine Meinung.
Mit welchem Recht handelt das FBI eigentlich, wenn sie eine Person auf fremden Staatsboden festnimmt?
An den Ermittlungen gegen Megaupload und Schmitz waren verschiedene Behörden aus aller Welt beteiligt, wie schon erwähnt auch das deutsche Bundeskriminalamt, aber eben auch entsprechende neuseeländische Behörden. Schmitz hockt derzeit in Neuseeland hinter schwedischen Gardinen. Die Festnahme wurde btw. nicht vom FBI durchgeführt, sondern von der dortigen Polizei. Die US-Behörden verlangen nun natürlich die Auslieferung…
Aber er hat doch gar nichts gemacht? Er kann doch nichts dafür das andere Leute “illegale” Dateien uploaden…
Schmitz lieferte die Plattform – Zudem nahm es Megaupload bei Abuse-Meldungen nicht allzu genau. Dateien wurden nicht gelöscht, sondern waren meist über mehrere Verweise/Links erreichbar. Es wurde lediglich der gemeldete Link deaktiviert. Außerdem stiftete man mit dem Prämien-System die Uploader dazu an, “Beliebte” Dateien hochzuladen. Daran verdiente auch Schmitz kräftig mit.
Wie kann es sein, dass ihm 50 Jahre Haft drohen, während ein Mörder und Vergewaltiger nur 20 Jahre erhält?
Das ist ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Schmitz wird gleich für mehrere Vergehen angeklagt. Diese sind im einzelnen:
Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung (max. 20 Jahre Gefängnis), Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen (max. 5 J. Gefängnis), Verschwörung zur Geldwäscherei (max. 20 J. Gefängnis) und kriminelle Urheberrechtsverletzungen in mehreren Fällen (jeweils max. 5 J. Gefängnis). –Quelle: Wikipedia
Also lasst doch solch unpassenden Vergleiche. Vor allem wurde Schmitz noch nicht einmal verurteilt. Es gab ja nicht einmal eine Anhörung…
Ich möchte mich hier gar nicht als Moralapostel aufspielen. Wahrscheinlich jeder von uns hat irgendwo auf seiner Festplatte illegal erworbene Software, Musik oder Filme. Allerdings ist das kein Vergleich zu den Vergehen, die den Machern von Megaupload angelastet werden.
Diese haben mit fremden Eigentum ein Millionengeschäft gemacht. Und das kann es in meinen Augen halt auch nicht sein.








Die Relation wird in dem “Plakat” wirklich völlig verkannt. Man müsste mindestens mal abwarten, welches Urteil das Gericht wirklich verhängen wird. Wirtschaftskriminalität ist kein Kavaliersdelikt und mit ihr wird eben mehr als nur einer Person ein Schaden zugefügt.